AZAV-zertifiziert: Deine Kenntnisprüfung kann gefördert werden
Oncademy Care ist offiziell zugelassener Bildungsträger. Vorbereitungskurs und Kenntnisprüfung können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden - auf Wunsch begleiten wir dich durch den gesamten Antrag.
Was AZAV bedeutet - einfach erklärt.
AZAV steht für die „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“. Sie regelt, welche Bildungsträger öffentlich geförderte Kurse anbieten dürfen.
Eine unabhängige, staatlich anerkannte Prüfstelle hat Oncademy Care geprüft und zugelassen.
Geprüft wurden unter anderem:
- Fachliche und personelle Eignung
- Ein funktionierendes Qualitätsmanagement
- Faire Bedingungen für Teilnehmende
Was die Zertifizierung für dich bedeutet
Weil wir AZAV-zertifiziert sind, können unser Vorbereitungskurs und die Kenntnisprüfung grundsätzlich öffentlich gefördert werden - über einen Bildungsgutschein.
Der Vorbereitungskurs
Der strukturierte Intensivkurs auf die Kenntnisprüfung kann über den Bildungsgutschein übernommen werden.
Die Kenntnisprüfung
Auch die Kosten für die Kenntnisprüfung selbst können von der zuständigen Stelle getragen werden.
Ob du einen Bildungsgutschein erhältst, entscheidet deine zuständige Stelle - nicht wir. Im Beratungsgespräch zeigen wir dir, wie du am besten vorgehst.
So kommst du zum Bildungsgutschein
Vier Schritte - von der ersten Beratung bis zum Kursstart.
- 1
Beratung
Du sprichst mit deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
- 2
Antrag
Du beantragst den Bildungsgutschein. Bei den Unterlagen unterstützen wir dich.
- 3
Kurswahl
Mit dem Gutschein wählst du unseren zugelassenen Kurs bei Oncademy Care.
- 4
Start
Du beginnst deine Vorbereitung; die Kosten werden über den Gutschein abgerechnet.
Wir lassen dich nicht allein.
Der Weg durch die Förderung wirkt oft kompliziert. Wir begleiten dich persönlich - von der ersten Frage bis zum Kursstart.
- Hilfe bei Antrag und Unterlagen
- Klärung, welche Kosten übernommen werden können
- Eine feste persönliche Ansprechperson
Offiziell geprüft und zugelassen.
Unsere AZAV-Zertifizierung wurde von einer staatlich anerkannten fachkundigen Stelle ausgestellt und wird regelmäßig durch Audits überprüft.
Rechtsgrundlage: §§ 176 ff. SGB III in Verbindung mit der AZAV.
Trägerzulassung gemäß §§ 176 ff. SGB III - ausgestellt von CERTURIA Certification Germany.
Aktuelles Zertifikat (PDF)Häufige Fragen zur Förderung
Wer entscheidet über den Bildungsgutschein?
Welche Kosten kann der Gutschein abdecken?
Bin ich berechtigt?
Was, wenn ich keinen Gutschein bekomme?
Das sagen unsere Teilnehmenden
Internationale Pflegefachkräfte berichten von ihrem Weg zur deutschen Anerkennung.
Lass uns über deine Förderung sprechen.
In einem kostenlosen, unverbindlichen Beratungsgespräch klären wir deine Möglichkeiten - persönlich und konkret.